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Medizinrecht: 20.000 € Schmerzensgeld - Aufklärungsmangel bei Penisverlängerung

13.03.2000

Aufklärungsmangel bei Penisverlängerung

Der Kläger wurde bei einer Penisverlängerungs-Operation nicht darüber aufgeklärt, dass zum Erfolg wesentlich ist, dass ein JES-Extender getragen werden muss, weil anderenfalls die Narbenkontraktion den Operationserfolg wieder zunichte machen kann.
Schmerzensgeld: 20.000 €

KG Berlin, Urt. vom 13.03.2000 - 20 U 1186/98 - KGR 2001, 142

Rechtsgebiet(e): Medizinrecht

 
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